Gesellenprüfung

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Zwischenprüfung, Gesellenprüfung, Abschlussprüfung

Jeder Auszubildende legt während seiner Lehre mindestens eine Prüfung ab.
Anders als in der Schule wird in der Prüfung nicht nur Theorie abgefragt, sondern auch praktisches Können.

In manchen Handwerksberufen muss vor der Gesellenprüfung eine Zwischenprüfung absolviert werden. Damit können Auszubildende gezielt herausfinden, wo es vor der Abschlussprüfung noch etwas zu tun gibt. In der jeweiligen Ausbildungsordnung steht, in welchen Berufen eine Zwischenprüfung abgelegt werden muss.

Gesellen- oder Abschlussprüfung

Die Gesellen- oder Abschlussprüfung muss jeder Azubi am Ende der Ausbildung absolvieren.
Mit der bestandenen Gesellenprüfung endet die Ausbildung. Bei einer Lossprechungsfeier werden die Zeugnisse überreicht, mit dem die Gesellinnen und Gesellen dann ins Berufsleben starten.

Prüfungstermin

  • Termin der schriftlichen Prüfung wird in der Berufsschulklasse bekannt gegeben
  • Termin der praktischen Prüfung legt der Prüfungsausschuss bei der Innung fest
  • Einladung zur praktischen Prüfung erhält man von der zuständigen Innung
  • Termin der praktischen Prüfung kann man bei der Innung erfragen

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