Fortbildungsprüfung
Zulassung zur Fortbildungsprüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in den jeweiligen Besonderen Rechtsvorschriften der entsprechenden Fortbildungsprüfungen festgelegt. Die Zulassung zu einer Fortbildungsprüfung ist nicht durch den Besuch der Weiterbildungsmaßnahme gegeben, sondern muss bei der Handwerkskammer Karlsruhe, Abteilung Fortbildungsprüfungen, separat beantragt werden. Sollten Sie Fragen zur Zulassung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Handwerkskammer Karlsruhe
Haus des Handwerks
Friedrichsplatz 4-5
76133 Karlsruhe
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