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Patrick Lösch
0721 1600-174
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Kim Bender
0721 1600-179
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FAQs zum Kammerbeitrag

Informationen zur Mitgliedschaft

Jeder Handwerksbetrieb ist Mitglied seiner Handwerkskammer.

Vom Gesetzgeber haben die Handwerkskammern folgende Aufgaben übertragen bekommen:

  • die Handwerks- und Lehrlingsrolle zu führen
  • die Berufsausbildung zu regeln
  • Prüfungsordnungen zu erlassen
  • Prüfungsausschüsse zu bilden
  • Sachverständige zu bestellen und zu vereidigen
  • die Interessen des Handwerks zu vertreten
  • das Handwerk zu fördern

Diese Aufgaben werden durch die starke Einbeziehung der ehrenamtlich tätigen Handwerkerinnen und Handwerker kompetenter, effektiver und praxisnäher erfüllt, als es bei direktem staatlichen Tätigwerden der Fall wäre. Die Bedeutung der ehrenamtlichen Tätigkeit wird insbesondere im Bereich des Prüfungswesens deutlich. Die Handwerkerinnen und Handwerker bringen hier nicht nur eine hohe Sach- und Fachkompetenz in die Prüfungen ein, sondern tragen dadurch auch zu einer wesentlichen Kosteneinsparung bei.

Ihre Mitgliedschaft

  • stellt sicher, dass die Gesamtinteressen des Handwerks wirkungsvoll vertreten werden
  • ermöglicht umfangreiche Maßnahmen der Handwerksförderung
  • sichert die praxisnahe Erledigung der vom Staat übertragenen Aufgaben in Selbstverwaltung
  • garantiert die Unabhängigkeit und objektive Interessenwahrnehmung der Kammern
  • ist ein Zeichen der Solidarität im Handwerk.

Nur mit Zusammenschluss aller im Handwerk Tätigen ist es den Handwerkskammern möglich, als Sprecher des gesamten Handwerks aufzutreten und effizient die Interessen zu vertreten. Der Zerfall der Gemeinschaft in Einzelinteressen führt zur einseitigen Durchsetzung von Vorteilen der wirtschaftlich Stärkeren und verursacht weitaus höhere Kosten. Zudem bleiben die berechtigten Interessen einer geschlossenen Wirtschaftsgruppe auf der Strecke. Die Interessenvertretung im Handwerk erfolgt branchenübergreifend und bezogen auf den gesamten Standort Deutschland.

 

 

 

 

 

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Haus des Handwerks
Friedrichsplatz 4-5
76133 Karlsruhe

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