Der Beschluss zur Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung / Anordnung des Pflichtbesuchs von Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte wurde mit Bescheid vom 23.11.2023, Az: WM42-42-329/138 durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden- Württemberg genehmigt. Der genehmigte Beschluss wurde am 07.12.2023 ausgefertigt und wurde in der Deutschen Handwerkszeitung, Ausgabe Handwerkskammer Karlsruhe, veröffentlicht. Der Beschluss tritt am Tage nach der Bekanntmachung auf dieser Webseite in Kraft.