Viele arbeits- und sozialrechtliche Verpflichtungen und Auskunftspflichten zur amtlichen Statistik gelten ab einer bestimmten Betriebsgröße. Es ist grundsätzlich sinnvoll, bestimmte Kleinstbetriebe von Verpflichtungen auszunehmen. Die Schwellenwerte und ihre Berechnungsweise sind jedoch sehr unterschiedlich und für Betriebe kaum zu überblicken. HANDWERK BW Kompakt verschafft Handwerksbetrieben einen Überblick darüber, ab welcher Betriebsgröße welche Regelungen gelten. Hierzu sind die Regelungen chronologisch nach Anwendbarkeit von einem Beschäftigten bis zu 50 Beschäftigten dargestellt.

Merkblatt: Schwellenwerte nach Mitarbeiterzahl