Ausnahme für Handwerksbetriebe jetzt beantragen

Ab dem 1. Juli 2024 treten neue Mautbestimmungen in Kraft, die Fahrzeuge mit einem Gewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen im Güterverkehr betreffen. Eine gute Nachricht für Handwerksunternehmen: Sie können sich von dieser Regelung befreien lassen.

TollCollect bietet ab sofort ein spezielles Meldeverfahren für Handwerker an. Das bedeutet, dass Handwerksbetriebe, die in den Anlagen A und B der Handwerksordnung aufgeführt sind, die Vorteile der Mautbefreiung nutzen können.

Die Ausnahme gilt für Fahrzeuge, die von Mitarbeitern des Handwerksbetriebs gefahren werden und Werkzeuge, Materialien oder Maschinen transportieren, die für die betrieblichen Tätigkeiten benötigt werden. Das kann alles sein, von Baustoffen bis hin zu handwerklich gefertigten Produkten.

Wichtig bei Mautkontrollen ist der Nachweis, dass die Fahrt die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllt. Als Nachweise eignen sich zum Beispiel die Handwerks-/Gewerbekarte, eine Kopie der Gewerbeanmeldung, Lieferscheine oder auch Kundenaufträge.

Am 13. März 2024 wurden auf der Internetseite von Toll Collect weitere Informationen zur Handwerkerausnahme veröffentlicht. Auch das Portal zur Vorabmeldung von Handwerksbetrieben wurde eröffnet.

Weitere Infos zum Thema Mautbestimmungen:

Toll Collect | Handwerksfahrzeuge melden (toll-collect.de)
Toll Collect | Maut für Lkw über 3,5 Tonnen (toll-collect.de)
Lkw-Maut | ZDH