Förderprogramm für gewerbliche Nutzer

Seit 1. März 2024 können auf Grundlage der novellierten Kälte-Klima-Richtlinie vom 12. Februar 2024 Förderanträge für Investitionen in energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen elektronisch über das BAFA gestellt werden. Unternehmen können damit für die Installation von stationären Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, Zuschüsse erhalten. Auch deren Nach- und Umrüstung sowie die Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen wird finanziell unterstützt. Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen (Privatpersonen).

Die meisten Fördertatbestände wurden von der Vorgänger-Richtlinie (Kälte-Klima-Richtlinie vom 11. November 2022) übernommen, Aufbau und Struktur wurden weitestgehend beibehalten.

NEU: Die Förderung von hoch energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen wird mit der neuen Richtlinie erweitert. Neu aufgenommen wurden die Fördertatbestände „Effizienzumrüstung von Kleinanlagen“ sowie die „Nachrüstung von Trockenkühlern“. Ebenfalls neu ist der sogenannte „BAFA Effizienz Check für Kälte- und Klimaanlagen“. Außerdem wurden die Förderbeträge um 10 Prozent angehoben (bei Förderung nach De-minimis).

Die Förderung ist auf 200.000 Euro pro Maßnahme sowie auf maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben begrenzt. Mit dem Vorhaben darf erst nach Zugang des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzuordnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags. Die Fördermittel werden nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.

Weitere Informationen finden Sie unter: BAFA – Kälte- und Klimaanlagen