Fördermöglichkeiten

Der Staat unterstützt Weiterbildungen mit unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten. An dieser Stelle informieren wir über die wichtigsten Möglichkeiten.

Erhalten Sie hier Informationen über das Meister-Extra des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegs-BAföG.

Aufstiegs-BAföG

Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ – begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen.
Das „Aufstiegs-BAföG“ unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Über die Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen.

Weitere Informationen unter
aufstiegs-bafoeg.de

Meister Extra des Landes MV

ln Mecklenburg-Vorpommern kann jeder erfolgreiche Absolvent/Absolventin der beruflichen Weiterbildung zum Handwerksmeister oder Industriemeister (Anspruchsbegünstigte) das „Meister-Extra“ des Wirtschaftsministeriums erhalten. Das Meister-Extra soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Bildung noch attraktiver. Das Meister-Extra schafft einen weiteren Anreiz, sich mit einer Meisterausbildung im Handwerk beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

Wer wird gefördert?

Alle Meisterinnen und Meister (Absolventen), die sich mit ihrem Abschluss in die Handwerksrolle eintragen lassen können, d.h. Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister nach Anlage A und B 1 zur Handwerksordnung sowie [einige] Industriemeisterinnen und Industriemeister [… ]

Beschäftigungsort und Hauptwohnsitz der Antragsteller (Absolventen) müssen zum Zeitpunkt der letzten Prüfungsleistung seit mindestens drei Monaten in Mecklenburg-Vorpommern liegen; bei arbeitslosen Absolventen genügt der Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Die Meisterprüfung muss nicht in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt worden sein.

Auch Bundeswehrangehörige erhalten das Meister-Extra, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, insbesondere müssen Hauptwohnsitz und Beschäftigungsort in Mecklenburg-Vorpommern liegen.

Was wird gefördert?

Das „Meister-Extra“ wird einmal pro Person in Höhe von 2.000 Euro für nach dem 01.01.2018 abgeschlossene Meisterprüfungen in Handwerk und Industrie gezahlt (schriftliche Mitteilung über den erfolgreichen Abschluss des Meisterprüfungsverfahrens i.S. § 21 Meisterprüfungsverfahrensverordnung als öffentlich-rechtlich geregelte Fortbildungsprüfung nach der Handwerksordnung oder nach dem Berufsbildungsgesetz). Die besten 50 Absolventen eines Jahres erhalten darüber hinaus 3.000 Euro als Einmalzahlung.

Wie wird gefördert?

Die erfolgreichen Absolventen (Anspruchsbegünstigte) der beruflichen Weiterbildung zum Handwerksmeister Industriemeister stellen einen formgebundenen Antrag (Formular online) bei der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer in Mecklenburg-Vorpommern, bei der sie ihre Prüfung abgelegt haben.
Haben die Absolventen ihre Prüfung außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern abgelegt, wenden sie sich an die für ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern zuständige Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer.

Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach bestandener Meisterprüfung gestellt werden (Ausschlussfrist).

Das „Meister-Extra“ ist eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpartner

Marco Domnick
Sachbearbeiter Meister- und Fortbildungsprüfungswesen
Tel.: 0381 4549-186
Fax: 0381 4549-199
[email protected]

Ansprechpartner

Antrag Meister-Extra_2022

Weiterbildungsstipendium

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung Forschung (BMBF) gezielt junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung mit einem Weiterbildungsstipendium. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsausbildung.

Das Programm wird begleitet durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung – Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB).

Bewerben können sich Interessenten, die jünger als 25 Jahre sind, einen Berufsabschluss in der dualen Berufsausbildung oder einem Gesundheitsfachberuf haben und entweder beschäftigt oder arbeitssuchend gemeldet sind.

Wer kann gefördert werden?

Um ein Weiterbildungsstipendium bewerben kann sich, wer

  • mit einer Durchschnittsnote von 1,9 oder besser abgeschlossen hat oder
  • im überregionalen Leistungswettbewerb (PLW) unter die ersten Drei gekommen ist oder
  • ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann.

Was wird gefördert?

  • Fachbezogene Weiterbildungen
  • Vorbereitungslehrgänge auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau)
  • Fachübergreifende Weiterbildungen (z.B. Fremdsprachen, EDV-Kurse, Rhetorik)
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Beruf inhaltlich aufbauen

Bitte beachten Sie: Bereits begonnene Weiterbildungen können nicht gefördert werden. Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung beantragt werden.

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 2.700 Euro, also insgesamt bis zu 8.100 Euro beantragen. Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent der Kosten pro Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert jedoch nicht den Gesamtförderbetrag von 8.100 Euro.

Anträge stellen Sie bei der Kammer, bei der Ihr Berufsausbildungsverhältnis eingetragen war. Nähere Informationen erhalten Sie bei unseren Ansprechpartnern und bei der  Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung – Gemeinnützige Gesellschaft mgH (SBB).

Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg

Friedrich-Engels-Ring 11
17033 Neubrandenburg
Telefon: 0395 5593-0
Telefax: 0395 5593-169

E-Mail: [email protected]

Hauptverwaltungssitz Rostock

Schwaaner Landstraße 8
18055 Rostock
Telefon 0381 4549-0
Telefax 0381 4549-139

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