Der Weg zum Meister

Warum überhaupt „MEISTER“ werden?

Meister:

  • beherrschen ihren Beruf
  • sind Führungskräfte/Unternehmer
  • verbessern ihr Einkommen
  • dürfen ausbilden
  • übernehmen Verantwortung
  • sichern sich ihren Job
  • sind weltweit gefragt

Weitere Gründe und Vorteile:

  • gleichwertig mit dem Bachelor nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR)
    Seit 2012 sind Meister- und Technikerabschlüsse auf dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) einzustufen. In der Bewertungsskala für schulische und berufliche Qualifikationen stehen diese nun gleichberechtigt neben dem Bachelorgrad. Der Meistertitel ist somit nicht nur ein Versprechen von Qualität, sondern auch ein anerkanntes Bildungsziel auf hohem Niveau.
  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Zusatzqualifikationen (z.B. TREI, TRWI, TRGI)
  • Teilnahmeberechtigung am Kurs „Geprüfte/r Betriebswirt/in (HWO)“
  • International anerkanntes Qualitäts- und Vertrauenssiegel

Die vier Säulen der Meisterschule

Meister

Teil I

Fachpraxis

Teil II

Fachtheorie

Teil III

Wirtschaft und Recht

Teil IV

AdA

Handwerklicher Beruf/Geselle

Haben Sie vor dem Kurs die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt, können sie die Prüfung auch nach Kursende nicht ablegen. Wer den Meister machen möchte, sollte sich vor Besuch eines Kurses erkundigen, ob er die Voraussetzungen erfüllt.

Meisterkurse

Meistervorbereitung Teil I und II in folgenden Gewerken

Bootsbauer Dachdecker Elektrotechniker Friseur
Installateur- und Heizungsbauer Kraftfahrzeugtechniker Maler und Lackierer Maurer
Metallbauer Tischler Zahntechniker Zimmerer

Meisterprüfung

Die Meisterprüfung gliedert sich in vier selbstständige Prüfungsteile, zu denen nach jeweiliger, schriftlicher Anmeldung, eingeladen wird.

Die Teilnahme an der Meisterprüfung ist an einige Zulassungsvoraussetzungen gebunden. Über den Zulassungsantrag werden diese Voraussetzungen geprüft und nach erfolgter Zulassung kann sich zu den einzelnen Teilen der Meisterprüfung anmeldet werden.

Aufgrund bereits bestandener gleichwertiger Prüfungen kann eine Befreiung von einzelnen Teilen der Meisterprüfung erfolgen. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit den Ansprechpartnern der Meisterprüfung auf.

Des Weiteren erhalten Sie einen Überblick über die Gebühren und Kosten der Meisterprüfung.

Fördermöglichkeiten

Der Staat unterstützt Weiterbildungen mit unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten.

Erhalten Sie hier Informationen über das Meister-Extra des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegs-BAföG.

Beispielrechnung für eine Meisterausbildung

 

 

 

 

 

 

 

 

Meisterfeier

Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern veranstaltet alle zwei Jahre eine Meisterfeier auf der alle Jungmeister in einem feierlichen Rahmen ihren Schmuckmeisterbrief erhalten.

Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg

Friedrich-Engels-Ring 11
17033 Neubrandenburg
Telefon: 0395 5593-0
Telefax: 0395 5593-169

E-Mail: [email protected]

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Schwaaner Landstraße 8
18055 Rostock
Telefon 0381 4549-0
Telefax 0381 4549-139

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