Der Weg zum Meister
Warum überhaupt „MEISTER“ werden?
Meister:
- beherrschen ihren Beruf
- sind Führungskräfte/Unternehmer
- verbessern ihr Einkommen
- dürfen ausbilden
- übernehmen Verantwortung
- sichern sich ihren Job
- sind weltweit gefragt
Weitere Gründe und Vorteile:
- gleichwertig mit dem Bachelor nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR)
Seit 2012 sind Meister- und Technikerabschlüsse auf dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) einzustufen. In der Bewertungsskala für schulische und berufliche Qualifikationen stehen diese nun gleichberechtigt neben dem Bachelorgrad. Der Meistertitel ist somit nicht nur ein Versprechen von Qualität, sondern auch ein anerkanntes Bildungsziel auf hohem Niveau. - Hochschulzugangsberechtigung
- Zusatzqualifikationen (z.B. TREI, TRWI, TRGI)
- Teilnahmeberechtigung am Kurs „Geprüfte/r Betriebswirt/in (HWO)“
- International anerkanntes Qualitäts- und Vertrauenssiegel
Die vier Säulen der Meisterschule
Meister
Handwerklicher Beruf/Geselle
Haben Sie vor dem Kurs die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt, können sie die Prüfung auch nach Kursende nicht ablegen. Wer den Meister machen möchte, sollte sich vor Besuch eines Kurses erkundigen, ob er die Voraussetzungen erfüllt.
Meisterkurse
Meistervorbereitung Teil I und II in folgenden Gewerken
Bootsbauer | Dachdecker | Elektrotechniker | Friseur |
Installateur- und Heizungsbauer | Kraftfahrzeugtechniker | Maler und Lackierer | Maurer |
Metallbauer | Tischler | Zahntechniker | Zimmerer |
Meisterprüfung
Die Meisterprüfung gliedert sich in vier selbstständige Prüfungsteile, zu denen nach jeweiliger, schriftlicher Anmeldung, eingeladen wird.
Die Teilnahme an der Meisterprüfung ist an einige Zulassungsvoraussetzungen gebunden. Über den Zulassungsantrag werden diese Voraussetzungen geprüft und nach erfolgter Zulassung kann sich zu den einzelnen Teilen der Meisterprüfung anmeldet werden.
Aufgrund bereits bestandener gleichwertiger Prüfungen kann eine Befreiung von einzelnen Teilen der Meisterprüfung erfolgen. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit den Ansprechpartnern der Meisterprüfung auf.
Des Weiteren erhalten Sie einen Überblick über die Gebühren und Kosten der Meisterprüfung.
Fördermöglichkeiten
Der Staat unterstützt Weiterbildungen mit unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten.
Erhalten Sie hier Informationen über das Meister-Extra des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegs-BAföG.
Beispielrechnung für eine Meisterausbildung
Meisterfeier
Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern veranstaltet alle zwei Jahre eine Meisterfeier auf der alle Jungmeister in einem feierlichen Rahmen ihren Schmuckmeisterbrief erhalten.
Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 11
17033 Neubrandenburg
Telefon: 0395 5593-0
Telefax: 0395 5593-169
E-Mail: [email protected]
Hauptverwaltungssitz Rostock
Schwaaner Landstraße 8
18055 Rostock
Telefon 0381 4549-0
Telefax 0381 4549-139
E-Mail: [email protected]
Copyright © 2024 Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern