Beitrag: Die Vollversammlung der Handwerkskammer Cottbus hat in ihrer Sitzung am 30. November 2023 eine Anlage zur Beitragsordnung für das Jahr 2024 beschlossen, welche — bis auf das Fortschreiben der Jahreszahlen — keine Änderung umfasst. Damit bleiben die Beiträge stabil. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg hat diesen Beschluss am 13. Dezember 2023 genehmigt.

Sie haben ein Recht auf Beratung: Neben hoheitlichen Aufgaben – wie das Führen der Handwerks- sowie der Lehrlingsrolle – bietet die Handwerkskammer Cottbus eine Fülle von Beratungs- und Informationsmöglichkeiten für ihre Mitglieder an. Es sei hierbei insbesondere auf die Rechts- und Berufsberatung, die Unternehmensberatung sowie die Aus- und Weiterbildungsberatung hingewiesen.

Zusammensetzung

Der Beitrag setzt sich aus einem Grund- und einem Zusatzbeitrag zusammen. Der Grundbeitrag beträgt für alle:

  • natürlichen Personen/Personengesellschaften ohne Beteiligung einer juristischen Person 188,- Euro,
  • juristischen Personen/Personengesellschaften mit Beteiligung einer juristischen Person 524,- Euro

sofern sie in der Handwerksrolle und/oder in dem Verzeichnis der Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen oder Mitglied im Sinne des § 90 Abs. 3 und 4 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks sind.

Der Zusatzbeitrag berechnet sich nach einem Prozentsatz des Gewerbeertrages nach dem Gewerbesteuergesetz, wenn für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt worden ist, anderenfalls des Gewinns aus Gewerbebetrieb, der für das Bemessungsjahr nach dem Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuergesetz ermittelt worden ist.

Bemessungsjahr ist das Jahr 2021. Für alle natürlichen Personen/Personengesellschaften ohne Beteiligung einer juristischen Person wird vor der Berechnung des Zusatzbeitrages ein Freibetrag von 11.000,- Euro abgesetzt. Für Betriebe, die auch bei der IHK beitragspflichtig sind, wird die Bemessungsgrundlage nur mit dem Handwerksanteil errechnet. Der Prozentsatz für die Berechnung des Zusatzbeitrages beträgt 1,58 Prozent wobei der Zusatzbeitrag maximal 7.900,- Euro beträgt.

Neben dem Beitrag 2024 kann der Beitragsbescheid Nachberechnungen für Vorjahre enthalten. Diese können sich ergeben, wenn der Handwerkskammer zwischenzeitlich neue Bemessungsgrundlagen übermittelt wurden.

 

Vom Beitrag befreit

Alleinhandwerker – d.h. ohne weitere Beschäftigte – sind mit der Vollendung des 65. Lebensjahres auf Antrag von der Beitragspflicht befreit.

 

Ansprechpartnerin

Veronika Natusch
Tel.: 0355/7835-113
Fax: 0355/7835-282
[email protected]

 

Fragen und Antworten zum Beitrag

Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

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Und hier finden Sie den Beschluss zum Beitrag, der von der Vollversammlung der Handwerkskammer Cottbus getroffen wurde.

08-2023 Beitragsfestsetzung für 2024