Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten können ab dem 1. Januar 2024 an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen elektronisch mitgeteilt werden. Die digitale Meldung wird erst ab dem 1. Januar 2028 zur Pflicht.

Ausgleichsabgabe

Die Ausgleichabgabe steigt. Zudem wird eine vierte Stufe für diejenigen eingeführt, die keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen.

Betriebe und Unternehmen in Deutschland sind ab einer Betriebsgröße von 20 Arbeitsplätzen verpflichtet, 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen zu besetzen. Tun sie dies nicht, fallen ab 1. Januar 2024 folgende Sätze der Ausgleichsabgabe pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz an:

  • 140,00 Euro bei einer Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen von drei Prozent bis weniger als fünf Prozent
  • 245,00 Euro bei einer Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen von zwei Prozent bis weniger als drei Prozent
  • 360,00 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von mehr als null Prozent bis weniger als zwei Prozent
  • 720,00 Euro (Neuregelung) bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von null


Arbeitnehmer-Sparzulage

Durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz werden die Einkommensgrenzen auf 40.000,00 Euro für Ledige und 80.000,00 Euro für Verheiratete erhöht.

Auszubildende – Mindestlohn

Die Mindestausbildungsvergütung („Azubi-Mindestlohn“) steigen gestaffelt. Das Bundesbildungsministerium (BMBF) hat die Beträge nach § 17 Abs. 2 Satz 1 wie folgt festgelegt:

  • Lehrjahr, monatliche Mindestausbildungsvergütung 649,00 Euro
  • Lehrjahr, monatliche Mindestausbildungsvergütung 766,00 Euro
  • Lehrjahr, monatliche Mindestausbildungsvergütung 876,00 Euro
  • Lehrjahr, monatliche Mindestausbildungsvergütung 909,00 Euro

Die Beträge für die Lehrjahre zwei bis vier werden entgegen der bisherigen Praxis ab sofort gerundet.


Blackbox für PKW und Nutzfahrzeuge

Ab 7. Juli 2024 müssen sämtliche neu zugelassenen PKW und Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen (Fahrzeugklasse N1) über eine Black Box verfügen. Hintergrund: Die Einführung des Event Data Recorder (EDR) soll die Aufklärung von Unfällen erleichtern.

Bürgergeld und Sozialhilfe

Ab 1. Januar 2024 steigen die Regelsätze des Bürgergeldes und der Sozialhilfe um gut 12 Prozent. Alleinstehende Erwachsene erhalten monatlich 563,00 Euro und damit 61,00 Euro mehr als bislang. Auch die Sätze für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich entsprechend.

Ebenso werden die Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz angepasst, sofern diese Leistungen als Geldleistungen gewährt werden.

Cannabis – Teillegalisierung

Die Teillegalisierung soll im Frühjahr in Kraft treten. Laut den bislang vorliegenden Plänen darf dann ein Erwachsener legal 25 Gramm Gras besitzen und zu Haus bis zu drei Pflanze ziehen. Anbauvereinigungen sollen möglich sein.

Deutschlandticket

 Ob oder wie es 2024 mit dem Deutschlandticket weiter geht, ist noch nicht entschieden. Der Bund und die Länder streiten noch über die Finanzierung.

E-Auto-Förderung – Verminderung der Zuschüsse

Der Bundesanteil der Förderung für E-Autos mit einem Nettolistenpreis bis zu 45.000,00 Euro beträgt nun 3.000,00 Euro statt 4.000,00 Euro. Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr. Nur Privatpersonen erhalten die Umweltprämie. Der Herstellerzuschuss beträgt 2024 1.500,00 Euro (50 Prozent der Bundesförderung).Für E-Autos mit einem Nettolistenpreis über 45.000,00 Euro entfällt der Umweltbonus.

E-Auto – Geldwerter Vorteil

Für die Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der Privatnutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2030 angeschafft werden, ist bei der 1-Prozent-Regelung nur ein Viertel des Bruttolistenpreises oder bei der Fahrtenbuchmethode ein Viertel der Anschaffungskosten bzw. vergleichbaren Aufwendungen als Bemessungsgrundlage anzusetzen. Dies galt bislang nur, wenn der Bruttolistenpreis nicht mehr als 60.000,00 Euro betragen hatte. Nunmehr steigt der Höchstbetrag für Fahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft werden, auf 70.000 Euro. Dies gilt entsprechend bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer.

Einkommensteuertarife – Kalte Progression

Zur Vermeidung einer Steuererhöhung aufgrund der Inflation („kalte Progression“), wurden die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif wie folgt angepasst:

  • Einkommensteuertarif für 2023 und 2024 wurde angepasst und die Effekte der kalten Progression werden im Verlauf des Einkommensteuertarifs ausgeglichen
  • Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum) stieg bereits 2023 auf 10.908 Euro und steigt ab 2024 um weitere 696,00 Euro auf 11.604,00 Euro bzw. 23.208,00 Euro für Verheiratete bei gemeinsamer Steuerveranlagung
  • Kinderfreibetrag (einschließlich des Freibetrages für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) steigt 2024 um 360,00 Euro auf 9.312,00 Euro
  • Spitzensteuersatz von 42 Prozent liegt 2024 bei einem Jahreseinkommen i. H. v. 66.761,00 Euro, zusammenveranlagte Ehepaare zahlen im Jahr 2024 den Spitzensteuersatz ab einem zu versteuernden Einkommen i. H. v. 133.520,00 Euro.
  • Steuersatz von 45 Prozent wurde nicht angepasst (greift ab 277.826,00 Euro bzw. 555.652,00 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten)
  • Freigrenze für den steuerlichen Solidaritätszuschlag liegt bei 18.130,00 Euro bzw. 36.260,00 Euro bei Zusammenveranlagung

(Quelle Bundesfinanzministerium)

Einwegkunststofffondgesetz (EWKFondsG) – Einwegplastikverpackungen

Ab 1. Januar 2024 ist die Registrierung von Einwegkunststoffprodukten nicht nur für Hersteller Pflicht, sie trifft auch Handwerksbetriebe, die u. a. To-Go-Lebensmittelboxen oder Kaffeebecher nutzen. Die wichtigsten Informationen, zusammengestellt vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) finden Sie unter https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-wirtschaft-energie-umwelt/umweltpolitik/einwegkunststofffondsgesetz-ewkfondsg.

Elternzeit – Neue Meldepflicht

Arbeitgeber müssen ab dem 1. Januar 2024 den Beginn und das Ende einer Elternzeit der zuständigen Krankenkasse im sog. DEÜV-Verfahren melden.

Energiepreisbremsen

Die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme laufen am 31.12.2023 aus. Ursprünglich sollten die Preisbremsen bis April 2024 verlängert werden.

E-Rezepte

Vertragsärztinnen und -ärzte sollen 2024 verpflichtet sein, für verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronische Rezepte auszustellen. Ein entsprechendes Gesetz sei nach den Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Vorbereitung. Ärztinnen und Ärzte seien allerdings verpflichtet, auf Wunsch des Patienten einen Papierausdruck zu erstellen.

Erwerbsminderungsrente

Ab Juli 2024 wird die Erwerbsminderungsrente erhöht. Die Rentenhöhe ist vom Rentenbeginn abhängig.

  • Lag der Rentenbeginn zwischen 2001 und Juni 2014, gibt es einen Zuschlag von 7,5 Prozent.
  • Bei einem erstmaligen Rentenbezug zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 gibt es einen Zuschlag von 4,5 Prozent.

Die Rentenversicherung prüft ohne Antragstellung, welcher Rentenbezieher von der Regelung profitiert und zahlt den Zuschlag aus.

Führerschein – Verlust der Gültigkeit

Bis zum 19. Januar 2024 müssen Inhaberinnen und Inhaber eines grauen oder rosafarbenen Papierführerschein ihre Dokumente in das neue Scheckkarten-Format umtauschen, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz soll 2024 in Kraft treten. Danach müssen in die überwiegende Anzahl der Neubauten Heizungen mit 65 Prozent „Erneuerbarer Energie“ eingebaut werden“. Für alle anderen Gebäude sollen Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten gelten. Weiterhin ist eine umfangreiche Förderung geplant. Das Finanzministerium verhängte am 20. November 2023 eine Ausgabensperre. Es kann daher aktuell nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausgabensperre auch die GEG-Fördermittel erfasst.

 Geldwäscheprävention – FIU-Registrierungspflicht für die überwiegende Anzahl der Güterhändler auf den 1. Januar 2027 verschoben

 Mit dem FIU-Schnellläufergesetz ist die Pflicht zur FIU-Registrierung für die meisten Güterhändler im Sinne des Geldwäschegesetzes (GWG) auf den 1. Januar 2027 verschoben worden.Der Gesetzgeber hat ursprünglich von allen zur Geldwäscheprävention Verpflichteten die Registrierung im Meldeportal bis zum 1. Januar 2024 gefordert (§§ 45 Abs. 1, 59 Abs. 6 GWG).Für das Handwerk ist von besonderer Bedeutung, dass auch Güterhändler im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 16 GWG als Verpflichtete zur Registrierung verpflichtet gewesen wären.

Ausgenommen von dieser Übergangsregelung sind Güterhändler, die mit Kunst, Schmuck, Uhren, Edelmetall, Edelsteinen, Kraftfahrzeugen, Schiffen und Motorbooten handeln.

Für die Genannten ist jedoch in dem noch nicht beschlossenen Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) eine Übergangsregelung vorgesehen, dass die Nichtregistrierung auch für diese Güterhändler bis zum 1. Januar 2027 keine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Gerüstbau – Änderung zum 1. Juli 2024

Mit Wirkung zum 1. Juli 2024 wird das Übergangsgesetz dahingehend geändert, dass es ab diesem Zeitpunkt anderen Handwerken als dem Gerüstbau nur noch erlaubt ist, Arbeits- und Schutzgerüste im Zusammenhang mit der eigenen Leistungserbringung aufzustellen. Die Tätigkeit ist ihnen nicht mehr als wesentlich zugeordnet.

Wer ab dem 1. Juli 2024 Leistungen des Gerüstbauerhandwerks außerhalb der eigentlichen handwerklichen Tätigkeit anbieten und erbringen möchte, muss grundsätzlich mit dem Gerüstbauerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sein.

 Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Nach dem geplanten Wachstumschancengesetz soll 2024 der Betrag, den Unternehmen im Jahr der Anschaffung sogenannter „geringwertiger Wirtschaftsgüter“ vollständig abziehen können, von 800,00 Euro auf 1.000,00 Euro erhöht werden.

Gesetzliche Mehrwertsteuer

Zum 1. Januar 2024 entfallen die Steuererleichterungen, die seit der Pandemie für Speisen in der Gastronomie galten. Der Mehrwertsteuersatz steigt von 7 auf 19 Prozent.

Gesundheitsschädliche Stoffe

Per- und polyfluorierte Stoffe (PFAS) befinden sich u. a. in Feuerlöschern und sind gesundheitsschädlich. Die PFAS sollen ab 2024 verboten werden. Feuerlöscher, die PFAS enthalten, müssen sodann ersetzt werden.

Gruppenunfallversicherung

Arbeitgeber können die Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung mit einem Pauschalsteuersatz von 20 Prozent versteuern, wenn der steuerliche Durchschnittsbetrag, ohne Versicherungssteuer, 100,00 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt. Der Arbeitgeber muss bei einer Beitragsänderung und/oder einer Änderung der Anzahl der begünstigten Arbeitnehmer stets prüfen, ob die Pauschalbesteuerung noch zulässig ist. Der Grenzbetrag soll 2024 aufgehoben werden.

Insolvenz – Sonderregelungen entfallen

Ab 1. Januar 2024 wird die Frist für die Anmeldung einer Insolvenz wieder auf sechs Wochen verkürzt. Es gelten damit die üblichen Vorgaben zur Insolvenzantragspflicht und Fortführungsprognose.

Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten noch bis zum 31. Dezember 2024, sofern noch nicht erfolgt, eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000,00 Euro zahlen. Die Beschäftigten erhalten die Prämie brutto gleich netto. Monatliche Teilzahlungen sind möglich. Für Arbeitgeber fallen keine Lohnnebenkosten an.

Kassenbons – Pflichtangaben werden erweitert

Ab 1. Januar 2024 müssen die Seriennummern des elektronischen Aufzeichnungssystems und des Sicherheitsmoduls sowie der Prüfwert und der fortlaufende Signaturzähler auf dem Kassenbon sichtbar sein.

Kinderkrankengeld

Eltern sollen 2024 und 2025 15 Arbeitstage statt zehn Arbeitstage (wie vor der Pandemie) Kinderkrankengeld pro Kind bis zum zwölften Lebensjahr beziehen können. Alleinerziehende 30 Arbeitstage statt wie bisher 20 (wie vor der Pandemie). Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Künstlersozialabgabe

2024 bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bei 5 Prozent.

Krankenkassenbeitrag – Entlastung für Selbständige

Krankenkassen sind verpflichtet ihre Beiträge rückwirkend zu senken, wenn sie für säumige freiwillig versicherte Selbständige wegen fehlender Steuerunterlagen den Höchstwert i. H. v. 800,00 Euro festgesetzt haben. Der Gesetzgeber verpflichtet damit die Krankenkassen, Einkommensnachweise auch dann zu berücksichtigen, wenn die 3-Jahresfrist verstrichen ist.

Krankenkassenzusatzbeitrag

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung ist vom Bundesgesundheitsministerium für 2024 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent erhöht worden und erreicht damit seinen bisherigen Höchststand.

Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)

Das LkSG gilt seit 2023 und verpflichtet Unternehmen, zuletzt ab einer Größe mit mindestens 3.000 ab 2024 mit mindestens 1.000 Beschäftigten im Inland, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterliegen grundsätzlich nicht den gesetzlichen Sorgfaltspflichten des LkSG. Ein KMU kann dennoch mit den Anforderungen dieses Gesetzes in Berührung kommen, wenn es einem Unternehmen Dienste leistet oder Produkte zuliefert, das seinerseits dem LkSG unterliegt. Das KMU gilt dann als „unmittelbarer Zulieferer“ des verpflichteten Unternehmens.

Mautänderungsgesetz – Ausnahme für Handwerksbetriebe bei der LKW-Maut

Ab 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht auf Autobahnen und Bundesstraßen auch für Transporter ab 3,5 Tonnen. Ab Dezember 2023 ist die bestehende Maut ab 7,5 Tonnen deutlich angehoben worden. Fahrzeuge von Handwerksbetrieben zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen bleiben von der Mautpflicht ausgenommen.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2024 auf 12,41 € brutto pro Zeitstunde und am 1. Januar 2025 auf 12,82 € brutto je Zeitstunde. Damit liegt der Mindestlohn ab Januar 2024 bei mindestens 12,41 € brutto pro Stunde. Tarifverträge, insbesondere wenn sie allgemeinverbindlich erklärt wurden oder die vereinbarten Bedingungen im Vertrag erfüllt werden, können höhere Mindestlöhne festlegen, die über den gesetzlichen Mindestlohn hinausgehen.

Neues SV-Meldeportal ersetzt sv.net

Im Oktober 2023 startete das SV-Meldeportal, ab 1. März 2024 wird es das Portal sv.net vollständig ersetzen. Arbeitgeber, die sv.net nutzen, müssen sich für das neue SV-Meldeportal registrieren. Notwendig hierfür ist ein sog. „Elsterzertifikat“. Selbiges wird zudem für das Login benötigt.

Minijobs

Bei einem gesetzlichen Mindestlohn i. H. v. 12,41 Euro ab 1. Januar 2024 können in einem Minijob Beschäftigte weiterhin etwa 43 Stunden monatlich arbeiten. Die Jahresverdienstgrenze liegt bei 6.456,00 Euro (monatlich 538,00 Euro statt bislang 520,00 Euro).

Modernisierung des Personengesellschaftsrecht

Zum 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Neben einer Neugestaltung der GbR werden Personengesellschaften auch für Freiberufler geöffnet.

Pfand auf Einweggetränkeflaschen für Milchgetränke

Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff für Milchgetränke sowie sämtliche trinkbaren Milcherzeugnisse werden mit Pfand ausgereicht und mit dem bekannten DPG-Pfandlogo versehen.

Rentenbesteuerung

Der Übergang zur vollständigen Besteuerung von Renten und Pensionen soll nach Planungen der Bundesregierung bis 2058 verzögert werden. Aktuell ist die vollständige Besteuerung bereits für 2040 vorgesehen.

Strompreis für energieintensive Unternehmen sinkt

Die Stromsteuer soll ab 2024 bis 2028 für Unternehmen mit besonders stromintensiver Produktion stark gesenkt werden. Davon profitiert auch das produzierende Gewerbe, im Handwerk beispielsweise Bäckereien oder Metallbauer.

Beschlossen ist bereits die Entlastung durch die Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte für das erste Halbjahr 2024. Die Stromsteuer soll von derzeit 1,537 Cent je Kilowattstunde auf 0,05 Cent je Kilowattstunde herabgesetzt werden.

Telefonische Krankschreibung

Seit dem 7. Dezember 2023 können sich Patientinnen und Patienten bei leichteren Erkrankungen generell telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Voraussetzung ist, dass die Patientinnen/der Patienten den Arztpraxen bekannt sein müssen.

Während der Corona-Pandemie war die telefonische Krankschreibung auf leichte Atemwegserkrankungen begrenzt. Nun werden alle Krankheitsbilder mit „absehbar nicht schwerem Verlauf“ abgedeckt. Das ist ein Unterschied zur Corona-Sonderregelung. Diese konnten auch Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen der oberen Atemwege nutzen.

Tierhaltungskennzeichnung – Pflicht zunächst für Schweinefleisch

Bei Schweinefleisch muss auch an der Frischetheke die Haltungsform angegeben werden. Die Regelung erfasst unverarbeitetes Fleisch, das in der Fleischtheke angeboten wird. Weitere Tierarten sollen folgen.

Transparenzregister

Ab dem 1. Januar 2024 müssen sämtliche wirtschaftlichen Berechtigten der Unternehmen in das Transparenzregister eingetragen sein. Die letzten Übergangsfristen für Personengesellschaften und Stiftungen laufen zum Jahresende aus.

Für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) besteht bisher noch keine Pflicht zur Registrierung. Dies ändert sich ab 1. Januar 2024. Dann gilt für GbRs, die in das neue Gesellschaftsregister eingetragen werden, eine Mitteilungspflicht zum Transparenzregister.

Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen – NiSV

Die Strahlenschutzverordnung gilt seit 2023. Danach darf eine Vielzahl von technischen Geräten lediglich mit einem Fachkundenachweis genutzt werden. Kosmetikerinnen und Kosmetiker erwerben die Fachkunde in NiSV- Schulungen. Ab 2024 muss es sich dabei um anerkannte Schulungsanbieter handeln. Zudem realisieren Zertifizierungsstellen die Prüfungen.

Wachstumschancengesetz

Mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness soll die Liquidität von Betrieben/Unternehmen verbessert werden. Es soll ein neues Gesetz zur steuerlichen Förderung von Investitionen in den Klimaschutz geben.

Vorgesehen ist sind weiterhin u. a. eine degressive Abschreibung für Unternehmen in Höhe von bis zu 25 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die ab dem 1. Oktober 2023 und vor dem 1. Januar 2025 angeschafft oder hergestellt werden, Sonderabschreibungen, etc.

Am 24.11.2023 hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss zum Wachstumschancengesetz angerufen. Das Vermittlungsverfahren wird 2024 durchgeführt.

Weiterbildungsförderung – (Weiterbildungsgesetz)

Am 1. April 2024 tritt das Gesetz zur Reform der Weiterbildungsförderung in Kraft.  Es beinhaltet u.a. Neuerungen in Form einer Ausbildungsgarantie sowie eines Qualifizierungsgeldes. Der Rechtsanspruch auf bezahlte Bildungszeit wurde nicht umgesetzt.

Ansprechpartner

Heike Wetzel
Abteilung Recht

Tel. + 49 331 3703-116
Fax +49 331 3703 8116
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